Da wir verpflichtet sind, die örtlichen Vorschriften und Regelungen in Bezug auf die Zollabfertigung unserer Waren einzuhalten, müssen wir ab und zu unsere Sendungen einem Zollmakler übergeben, der dem Empfänger der Sendung Gebühren berechnet. In diesen Fällen sind wir dann nicht weiter für den Zollabfertigungsprozess, die damit verbundenen Gebühren und Steuern und die abschließende Lieferung verantwortlich.